Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen oder zu grillen. Das Kreisforstamt hat eine entsprechende Anordnung veröffentlicht. Die Sperrung gilt für alle offiziellen Feuerstellen im Wald sowie für einen Bereich von 100 Metern rund um den Waldrand. Vorerst bleibt dieses Verbot bis zum 31. August in Kraft.
Der Grund für die harte Maßnahme ist das Wetter. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen lagen oft über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Zwar sind für die nächsten Tage kurze Regenschauer angekündigt, doch diese reichen nicht aus, um die Gefahr von Waldbränden wirklich zu senken.
Das Forstamt warnt davor, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es neben dem Grillverbot weitere wichtige Regeln: Wer im Wald unterwegs ist, darf auf keinen Fall rauchen oder glühende Zigaretten aus dem Auto werfen. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist untersagt. Zudem sollen Besucher ihre Glasflaschen wieder mitnehmen, da Scherben wie Brenngläser wirken und trockenes Laub entzünden können.
Auch beim Parken ist Vorsicht geboten. Autos sollten nur auf den offiziellen Parkflächen stehen, da heiße Motorteile im trockenen Gras schnell einen Brand auslösen können. Wenn es doch brennt, soll sofort die Feuerwehr unter der 112 gerufen werden.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Die komplette Verfügung kann online auf der Seite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung