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Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten

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Wegen extremer Trockenheit und Hitze gibt es im Landkreis Tuttlingen ein striktes Feuerverbot. Das gilt ab sofort auch für die offiziellen Grillstellen im Wald.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grillstellen. Das Kreisforstamt hat diese Entscheidung per Allgemeinverfügung festgelegt. Das Verbot läuft vorerst bis zum 31. August.

Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, weshalb die Böden und der Wald extrem ausgetrocknet sind. Für die nächsten Tage sind wieder Temperaturen von über 30 Grad gemeldet. Die wenigen Regenschauer, die vorhergesagt werden, reichen nicht aus, um die Waldbrandgefahr zu senken.

Das Verbot gilt nicht nur für Grillstellen, sondern für alles offene Feuer. Auch mitgebrachte Grills oder Fackeln sind im Wald und in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand verboten. Zudem dürfen keine Garten- oder Waldabfälle wie Reisig verbrannt werden.

Das Forstamt warnt außerdem vor anderen Brandursachen. Heiße Autoteile können trockenes Gras entzünden, weshalb man nur auf offiziellen Parkplätzen halten soll. Glasscherben können wie Brenngläser wirken und ebenfalls Feuer auslösen. Zudem erinnert die Behörde an das generelle Rauchverbot im Wald, das ohnehin vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Die vollständige Verfügung kann online auf der Seite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden. Im Ernstfall soll sofort die Feuerwehr unter der 112 gerufen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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