Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grillstellen. Die Sperrung bleibt vorerst bis zum 31. August in Kraft.
Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen klettern wieder über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Das Kreisforstamt warnt, dass die Waldbrandgefahr sehr hoch ist. Selbst die wenigen Regenschauer, die für die nächsten Tage angekündigt sind, reichen nicht aus, um die Lage zu entspannen.
Das Verbot gilt nicht nur für die festen Feuerstellen, sondern für den gesamten Wald und einen Bereich von bis zu 100 Metern um den Waldrand. Wer dort grillt oder offenes Feuer nutzt, etwa mit Fackeln, macht sich strafbar. Das kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Zusätzlich gibt es wichtige Regeln für alle, die jetzt im Wald unterwegs sind: Zigaretten dürfen nicht aus dem Auto geworfen werden und das allgemeine Rauchverbot im Wald muss beachtet werden. Man sollte nur auf offiziellen Parkplätzen halten, da heiße Autoteile trockenes Gras entzünden können. Auch Glasflaschen müssen wieder mitgenommen werden, weil Scherben wie Brenngläser wirken und Brände auslösen können. Zudem ist es verboten, Gartenabfälle oder Reisig im Freien zu verbrennen.
Wer einen Brand entdeckt, soll sofort die 112 anrufen und die Feuerwehr rufen. Die komplette Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung