Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und der gesamten Region ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald zu grillen oder Feuer zu machen. Das Kreisforstamt hat eine offizielle Anordnung erlassen, weil die Waldbrandgefahr aktuell sehr hoch ist.
Der Grund für die Sperrung ist das Wetter. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen waren hoch. Jetzt werden für die nächsten Tage wieder mehr als 30 Grad erwartet. Dadurch ist der Wald stark ausgetrocknet. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer reichen nicht aus, um die Gefahr wirklich zu senken.
Das Verbot gilt nicht nur für die offiziellen Grillplätze im Wald, sondern auch für alle Bereiche bis zu 100 Meter vor dem Waldrand. Wer eigene Grillgeräte oder Fackeln mitbringt, riskiert ein Bußgeld, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gezählt werden. Die Sperrung ist vorerst bis zum 31. August befristet.
Das Forstamt warnt zudem vor anderen Gefahren. Wer im Wald raucht, muss aufpassen, dass keine Zigaretten aus dem Auto fliegen. Auch Glasflaschen sollen unbedingt wieder mitgenommen werden, da Scherben wie Brenngläser wirken und Feuer entfachen können. Außerdem ist es verboten, Gartenabfälle oder Reisig zu verbrennen. Autofahrer sollen nur auf den offiziellen Parkplätzen halten, damit heiße Motorteile kein trockenes Gras entzünden.
Wer trotzdem einen Brand entdeckt, soll sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 rufen. Die vollständige Anordnung kann auf der Internetseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung