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Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten

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Wegen extremer Trockenheit und Hitze ist das Feuermachen im Wald ab sofort untersagt. Die Sperrung gilt im gesamten Landkreis Tuttlingen.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald zu grillen oder Feuer zu machen. Das Kreisforstamt hat eine entsprechende Anordnung veröffentlicht. Die Sperrung gilt vorerst bis zum 31. August.

Der Grund für das Verbot ist die Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen steigen nun wieder auf über 30 Grad. Dadurch ist der Wald extrem ausgetrocknet. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, bringen nicht genug Wasser, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.

Das Verbot betrifft nicht nur die offiziellen Grill- und Feuerstellen. Es ist untersagt, Feuer im Wald oder in einem Bereich von bis zu 100 Metern zum Waldrand zu machen. Das gilt auch für mitgebrachte Grills oder Fackeln. Zudem dürfen keine Garten- oder Waldabfälle wie Reisig verbrannt werden.

Das Forstamt warnt zudem vor anderen Gefahren. Wer im Wald unterwegs ist, sollte keine Zigaretten aus dem Auto werfen und nur auf offiziellen Parkplätzen halten, da heiße Autoteile trockenes Gras entzünden können. Auch Glasflaschen müssen wieder mitgenommen werden, weil Scherben wie Brenngläser wirken und Brände auslösen können.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der 112 gerufen werden. Die vollständige Bekanntmachung kann online auf der Seite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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