Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grillstellen. Die Sperrung bleibt vorerst bis zum 31. August in Kraft.
Der Grund ist das Wetter: In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen klettern wieder auf über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer reichen nicht aus, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.
Das Verbot gilt nicht nur für die Grillplätze im Wald, sondern auch in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Wer dort mit Grillgeräten oder Fackeln hantiert, verstößt gegen die Regeln. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist untersagt.
Das Forstamt warnt zudem vor anderen Gefahren. Heiße Autoteile können trockenes Gras entzünden, weshalb man nur auf offiziellen Parkplätzen halten soll. Wer Zigaretten aus dem Fenster wirft oder Glasflaschen im Wald liegen lässt, riskiert ebenfalls einen Brand, da Scherben wie Brenngläser wirken können.
Wer gegen die Anordnung verstößt, muss mit einer Strafe rechnen, da die Behörden die Verstöße als Ordnungswidrigkeit werten. Die gesamte Verfügung kann online auf der Seite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden. Im Ernstfall soll sofort die Feuerwehr unter der 112 gerufen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung