Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt für alle offiziellen Grill- und Feuerstellen. Auch in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand darf kein Feuer entfacht werden. Die Sperrung gilt vorerst bis zum 31. August.
Der Grund für die harte Maßnahme ist das Wetter. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen lagen oft über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Zwar sind einige kurze Regenschauer vorhergesagt, aber die Experten sagen, dass das nicht reicht, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.
Das Kreisforstamt warnt davor, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es jetzt klare Regeln für alle Waldbesucher: Mitgebrachte Grills oder Fackeln sind verboten. Wer raucht, muss darauf achten, keine Zigaretten aus dem Auto zu werfen. Zudem darf kein Gartenabfall oder Reisig im Freien verbrannt werden.
Auch beim Parken ist Vorsicht geboten. Autos dürfen nur auf den offiziellen Parkflächen stehen, weil heiße Motorteile trockenes Gras entzünden können. Wer Glasflaschen oder Scherben im Wald lässt, riskiert ebenfalls einen Brand, da Glas wie ein Brennglas wirken kann. Müll muss also wieder mitgenommen werden.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Wenn es doch brennt, soll sofort die Feuerwehr unter der 112 gerufen werden. Die vollständige Bekanntmachung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung