Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und der gesamten Region ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das betrifft auch die offiziellen Grill- und Feuerstellen. Die Regelung gilt vorerst bis zum 31. August.
Der Grund für die Entscheidung ist das Wetter. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen waren sehr hoch. Der Wald ist deshalb stark ausgetrocknet. Da in den nächsten Tagen wieder über 30 Grad erwartet werden, ist die Gefahr für Waldbrände extrem hoch. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer helfen nicht genug, um die Lage zu entspannen.
Das Verbot gilt nicht nur für die festen Feuerstellen, sondern für alles offene Feuer im Wald und in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Das bedeutet: Wer mitgebrachte Grills oder Fackeln nutzt, macht sich strafbar. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist untersagt.
Zusätzlich gibt es wichtige Verhaltensregeln für alle Waldbesucher. Es gilt ein striktes Rauchverbot, und Zigaretten dürfen auf keinen Fall aus dem Auto geworfen werden. Autos sollen nur auf offiziellen Parkplätzen stehen, da heiße Motorteile trockenes Gras entzünden können. Zudem sollen alle Besucher ihren Müll, vor allem Glasscherben, wieder mitnehmen, da diese wie Brenngläser wirken und Feuer auslösen können.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung