Wehingen: Grill- und Feuerstellen im Wald gesperrt
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, die offiziellen Grill- und Feuerstellen im Wald zu benutzen. Auch im Umkreis von bis zu 100 Metern zum Waldrand darf kein Feuer gemacht werden. Das Kreisforstamt hat diese Entscheidung per Allgemeinverfügung festgelegt. Die Sperrung gilt vorerst bis zum 31. August 2026.
Der Grund für das Verbot ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen steigen nun wieder auf über 30 Grad. Dadurch ist der Wald stark ausgetrocknet. Zwar sind kurze Regenschauer vorhergesagt, aber diese reichen nicht aus, um die Waldbrandgefahr wirklich zu senken.
Das Forstamt warnt davor, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es neben dem Grillverbot weitere wichtige Regeln: Wer im Wald unterwegs ist, darf keine Fackeln oder eigene Grillgeräte mitnehmen. Zigaretten dürfen nicht aus dem Auto geworfen werden. Zudem ist es verboten, Gartenabfälle oder Reisig im Wald zu verbrennen.
Auch beim Parken ist Vorsicht geboten. Autos sollen nur auf den ausgewiesenen Flächen stehen, da heiße Motorteile trockenes Gras entzünden können. Wer Glasflaschen oder Scherben im Wald findet, sollte diese mitnehmen, weil Glas wie ein Brennglas wirken und Feuer auslösen kann.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die vollständige Bekanntmachung kann online auf der Seite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung