Wehingen: Gewerbegebiet wird erweitert und Bauplatz verkauft
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) geht es im Gewerbegebiet „Am Landenbach“ weiter. Der Gemeinderat will das Gebiet erweitern, damit ein dort ansässiger Betrieb wachsen kann. Eine Planerin aus Gosheim erklärte im Rat, wie es nun weitergeht: Zuerst werden die Fachbehörden angehört. Das dauert mindestens 30 Tage, vermutlich auch länger, weil gerade Urlaubszeit ist. Im September wird der Rat dann entscheiden, wie die Pläne öffentlich ausliegen. Wenn alles klappt, gibt es im November oder Dezember den finalen Beschluss. Geplant ist ein Gebiet, in dem Gebäude bis zu 15 Meter hoch sein dürfen.
Freudige Nachrichten gibt es für eine junge Familie. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, einen Bauplatz „Am Sägewasen“ zu verkaufen. Der Preis liegt bei 69 Euro pro Quadratmeter.
Nicht jedes Grundstück will die Gemeinde jedoch kaufen. In den Bereichen „Unterm Tann“ und „Lindenäcker“ wurden landwirtschaftliche Flächen angeboten. Da es sich dabei aber um geschützte Biotope handelt, die man nicht einfach für Naturschutz-Ausgleiche nutzen kann, lehnte der Rat den Kauf ab.
Ein ungewöhnlicher Fall landete beim Thema Friedhof: Ein Angehöriger wollte ein Doppelgrab komplett mit einer Steinplatte abdecken. Eigentlich erlaubt die Satzung das nicht, da bei Sargbestattungen zwei Drittel der Fläche offen bleiben müssen. Der Rat diskutierte darüber, dass viele Familien heute weit weg wohnen und die Grabpflege kaum noch schaffen. Deshalb wurde in diesem Einzelfall eine Ausnahme gemacht und der Antrag genehmigt.
Zudem gibt es Neuigkeiten zu den Pfarrgräbern. Statt die alten Steine zu erneuern, wird nun eine Stele mit den Namen und Daten der Wehinger Pfarrer aufgestellt. Das war bereits 2014 so geplant und wird nun endlich umgesetzt.
Kurze Infos aus der Verwaltung: Wehingen muss kein Geld für den Schullastenausgleich an Tuttlingen zahlen, weil zu wenige Schüler aus dem Ort dort zur Schule gingen. Beim Trinkwasser bleibt es jedoch vorerst knapp; die Einschränkungen bei der Bewässerung gelten weiterhin. Ob sich daran etwas ändert, entscheidet eine Besprechung mit dem Wasserversorger.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung