Wehingen: Bewässerungsverbot für Sport- und Grünanlagen aufgehoben
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) lockern die Regeln für die Wassernutzung. Der Zweckverband Wasserversorgung Hohenberggruppe hat entschieden, dass Sportanlagen und öffentliche Grünflächen wieder bewässert werden dürfen. Diese Entscheidung gilt ab dem 3. September.
Das bedeutet konkret: Fußballrasen und Tennisplätze können wieder beregnet werden. Auch die kommunalen Grünflächen im Versorgungsgebiet müssen nicht mehr auf das Wasser verzichten. Besonders für Kunstrasen ist das wichtig, da die Beregnung das Verletzungsrisiko für Sportler senkt und die Spielfläche pflegt.
Die Situation war zuvor kritisch. Wegen der langen Trockenheit und der hohen Temperaturen hatten die Menschen viel Wasser verbraucht. Die Versorgung der 28 Mitgliedskommunen war deshalb immer wieder am Limit. Schon im Juni gab es erste Bitten, Wasser zu sparen. Mitte Juli wurde es dann ernst: Der Verwaltungsrat empfahl drastische Maßnahmen und verbot die Bewässerung öffentlicher Flächen.
Diese Verbote haben gewirkt. Der Wasserverbrauch ist gesunken und die Stände in den Hochbehältern konnten sich erholen. Trotzdem ist die Lage nicht völlig normal. Die Pegel in den Tiefbrunnen sind immer noch recht niedrig und auch die Quellen liefern noch nicht so viel Wasser wie gewohnt. Damit alles wieder im grünen Bereich ist, würde eine längere Regenperiode fehlen.
Der Verband warnt deshalb: Auch wenn die Verbote wegfallen, bleibt Trinkwasser kostbar. Die Bürger sollen weiterhin sparsam und verantwortungsbewusst mit dem Wasser umgehen.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung