Zum Inhalt springen
newssofort.de

Wehingen: Bewässerungsverbot für öffentliche Anlagen aufgehoben

Copyright und Urheber siehe Wehingen

Nach einer extremen Trockenperiode entspannt sich die Lage bei der Wasserversorgung. Ab dem 3. September dürfen Sportplätze und Grünflächen in Wehingen wieder gewässert werden.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) wird die Wasserknappheit langsam weniger kritisch. Der Zweckverband Wasserversorgung Hohenberggruppe hat entschieden, die strengen Regeln zur Wassernutzung wieder zu lockern. Das bedeutet konkret: Ab dem 3. September dürfen öffentliche Grünflächen, Tennisplätze und Fußballrasen wieder bewässert werden.

Die Situation war in den letzten Monaten ernst. Weil es lange Zeit sehr trocken war und die Temperaturen hoch blieben, haben die Menschen viel mehr Wasser verbraucht als sonst. Die Versorgung der 28 Gemeinden im Verband stieß dadurch immer wieder an ihre Grenzen. Schon im Juni wurde darum gebeten, Wasser zu sparen. Als die Hitze anhielt, wurden Mitte Juli drastische Maßnahmen empfohlen: Die Bewässerung von öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen sowie kommunalen Grünflächen wurde komplett untersagt.

Diese Verbote haben gewirkt. Die Menschen haben weniger Wasser verbraucht, wodurch sich die Stände in den Hochbehältern wieder erholen konnten. Auch die aktuellen Wetterprognosen sehen besser aus, sodass man momentan nicht mit neuen Engpässen rechnet.

Trotz der guten Nachrichten bleibt die Lage aber nicht völlig normal. Während die Hochbehälter wieder voller sind, stehen die Tiefwasserbrunnen immer noch recht niedrig. Auch die Quellen liefern noch nicht so viel Wasser wie gewohnt. Damit alles wieder im grünen Bereich ist, würde eine längere Regenperiode fehlen.

Der Verband bittet deshalb alle Bürger, trotz der Aufhebung der Verbote weiterhin sparsam und verantwortungsbewusst mit dem Trinkwasser umzugehen.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

← Zurück zur Übersicht

Weitere Meldungen aus Wehingen

Alle ansehen

Aus dem Umkreis: Landkreis Tuttlingen

Alle ansehen