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Wasserentnahme aus Gewässern im Neckar-Odenwald-Kreis verboten

Copyright und Urheber siehe Rosenberg

Das Landratsamt hat eine neue Verordnung erlassen. Das Entnehmen von Wasser aus Oberflächengewässern ist im gesamten Kreis untersagt.

Im Neckar-Odenwald-Kreis (Baden-Württemberg) gilt ab sofort ein Verbot für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern. Das Landratsamt hat hierzu eine offizielle Rechtsverordnung veröffentlicht.

Das bedeutet konkret, dass es nicht erlaubt ist, Wasser aus Bächen, Flüssen oder Teichen im Gebiet des Kreises zu entnehmen. Die genauen Details der Verordnung und mögliche Ausnahmen sind in dem entsprechenden Dokument des Landratsamtes festgelegt.

Weitere Angaben zu den genauen Hintergründen oder möglichen Sanktionen bei Verstößen liegen bislang nicht vor.

Quelle: Rosenberg – zur Originalmeldung

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