Waren (Müritz): Neue Regeln für Rechnungen an die Stadt
Für Firmen und Handwerker, die Aufträge für die Stadt Waren (Müritz, Mecklenburg-Vorpommern) ausführen, gibt es eine wichtige Änderung bei der Abrechnung. Seit dem 1. April 2023 ist die Stadt verpflichtet, elektronische Rechnungen im sogenannten XRechnungs-Format entgegenzunehmen. Das bedeutet: Wer Geld von der Stadt will, muss seine Rechnung digital einreichen.
Ein einfaches PDF oder ein Foto einer Rechnung gilt nicht als elektronische Rechnung. Auch ausgedruckte Briefe werden nicht mehr in dieser Form akzeptiert. Die Rechnungen müssen in einem speziellen, strukturierten Format erstellt und übermittelt werden.
Damit das funktioniert, müssen sich die Dienstleister auf der Plattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) registrieren. Diese Anmeldung ist kostenlos. Nach der Registrierung können die Rechnungen per E-Mail verschickt oder direkt hochgeladen werden. Wichtig ist dabei die sogenannte Leitweg-ID der Stadt, die unter 13071156-K000-34 lautet. Ohne diese Nummer kommt die Rechnung nicht an.
Zusätzlich müssen die Absender zwingend die zuständige Dienststelle der Stadt angeben, zum Beispiel das Amt für Bau, Umwelt und Wirtschaftsförderung oder das Amt für Finanzen. Die Adresse lautet: Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz).
Wer Fragen zur Technik oder zum Ablauf hat, kann sich an Mary Jung (Telefon 03991 177-205) oder Matthias Bitterlich (Telefon 03991 177-150) wenden.
Quelle: Waren – zur Originalmeldung