Wallenhorst: Gartenbewässerung mittags und nachmittags verboten
In Wallenhorst (Landkreis Osnabrück) wird es für Gartenbesitzer und Sportanlagen ab sofort schwieriger, ihre Grünflächen feucht zu halten. Die Stadt und der Landkreis haben ein Verbot ausgesprochen: Von Freitag, dem 7. August, bis einschließlich Mittwoch, dem 30. September, darf zwischen 12 und 18 Uhr nicht gewässert werden.
Das betrifft nicht nur private Gärten, sondern auch öffentliche Grünflächen sowie Rasen-, Tennis- oder Golfplätze. Sogar die Land- und Forstwirtschaft muss sich an diese Zeiten halten. Das Verbot gilt auch dann, wenn man eigentlich eine offizielle Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Brunnen hat.
Zusätzlich ist es im gesamten Gebiet der Stadt und des Landkreises Osnabrück komplett verboten, Wasser aus kleineren Fließgewässern (sogenannten Gewässern 2. und 3. Ordnung) für die Bewässerung zu entnehmen. Auch hier greift das Verbot trotz bestehender wasserrechtlicher Erlaubnisse.
Der Grund für die strengen Regeln ist die aktuelle Hochsommerwetterlage. Weil es kaum regnet, sinken die Grundwasserstände rapide. Viele Menschen duschen bei der Hitze öfter oder füllen ihre Pools auf, was die Wasserversorgung an ihre Grenzen bringt. Wenn jetzt zu viel Wasser entnommen wird, gefährdet das nicht nur die Trinkwasserversorgung, sondern schadet auch Tieren und Pflanzen in der Natur.
Die Wasserversorgung Wallenhorst bittet alle Bürger, verantwortungsvoll mit dem Wasser umzugehen. Wer Fragen zu den Einschränkungen hat, kann sich an die technische Leiterin der Wasserversorgung, Martina Fänger, unter der Telefonnummer 05407 888-613 wenden. Die vollständige Allgemeinverfügung ist zudem auf der Internetseite des Landkreises Osnabrück einsehbar.