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Waldwegebau im Moor: Waldbesitzer müssen Genehmigung einholen

Wer im Moorwald neue Wege baut, um befallenes Holz abzutransportieren, braucht oft eine Erlaubnis. Das Landratsamt warnt vor falschem Material.

Viele Waldbesitzer wollen im Sommer befallenes Holz aus ihren Wäldern holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür planen sie oft neue Wege. Doch gerade in Moorbereichen gibt es strenge Regeln. Wer dort Fremdmaterial für einen Weg einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden.

Das gilt vor allem für geschützte Gebiete, wie die sogenannten FFH- oder Natura-2000-Gebiete. Da die meisten Moorwälder dazu zählen, ist die Genehmigungspflicht hier fast immer relevant. Zuständig für die Prüfung ist die Abteilung Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) werden oft einbezogen.

Ob ein Weg genehmigt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Die Behörden prüfen, wie dick die Moorschicht ist und welches Material genutzt werden soll. Eine Erlaubnis gibt es nur, wenn der Weg für die Waldpflege wirklich nötig ist. Das Ziel ist es, zu verhindern, dass Moorwälder einfach zur Entsorgung von Abfällen genutzt werden.

Beim Bau muss auf das richtige Material geachtet werden. In sehr nassen Bereichen eignen sich zum Beispiel sogenannte Bengelwege aus Rundholz, die man später wieder entfernen kann. In trockeneren Zonen sind unlackierte Ton-Ziegel oder Ton-Dachplatten möglich. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.

Einige Stoffe sind im Moor streng verboten. Kies ist nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer dürfen auf keinen Fall verwendet werden.

Waldbesitzer in Friesenried (Landkreis Ostallgäu, Bayern) und Umgebung können sich auf der Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz informieren. Details zum Landratsamt gibt es unter www.landkreis-ostallgaeu.de.

Quelle: Friesenried – zur Originalmeldung

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