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Waldwegebau im Moor: Waldbesitzer müssen Genehmigung einholen

Wer in Moorbereichen neue Waldwege baut, braucht oft eine Erlaubnis. Das gilt besonders, wenn Fremdmaterial in den Boden eingebracht wird.

Viele Waldbesitzer wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür sind oft neue Wege nötig. Doch wer in Moorbereichen baut, darf nicht einfach loslegen. Johannes Götz, Projektkoordinator für Moorwaldbewirtschaftung, warnt: Wer Fremdmaterial einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden.

Das ist besonders wichtig in geschützten Gebieten, wie den sogenannten FFH- oder Natura-2000-Gebieten. Da die meisten Moorwälder dazu zählen, ist das Einbringen von Material genehmigungspflichtig. Zuständig ist hier die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) werden oft einbezogen.

Ob eine Genehmigung erteilt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie dick das Moor ist und welches Material genutzt werden soll. Eine Erlaubnis gibt es nur, wenn der Weg für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Das Land will verhindern, dass solche Maßnahmen nur zur Entsorgung von Abfällen genutzt werden.

Je nach Boden gibt es verschiedene Lösungen. In sehr nassen Bereichen eignen sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz, die man später wieder entfernen kann. In Übergangsbereichen sind unlackierte Ton-Dachplatten mit Geovlies eine Option. In trockeneren Wäldern reichen oft Ton-Ziegel ohne Vlies aus. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.

Einige Materialien sind streng verboten: Kies ist nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teerbeläge dürfen auf keinen Fall in den Moorboden gelangen.

Waldbesitzer können sich auf der Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (s.bayern.de/moorwald) oder bei der Allgäuer Moorallianz (www.moorallianz.de) informieren. Kontaktdaten zum Landratsamt finden sich unter www.landkreis-ostallgaeu.de.

Quelle: Friesenried – zur Originalmeldung

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