Waldwegebau im Moor: Waldbesitzer müssen Genehmigung einholen
Viele Waldbesitzer wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür planen sie oft neue Wege. Doch gerade in Moorwäldern gibt es dabei strenge Regeln. Wer hier Fremdmaterial für einen Weg einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden.
Das gilt vor allem für geschützte Biotope und sogenannte FFH-Gebiete. Da die meisten Moorwälder dazu zählen, ist eine Genehmigung Pflicht. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) werden in die Entscheidung einbezogen.
Ob ein Weg genehmigt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie dick das Moor ist und welches Material genutzt werden soll. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Die Behörden wollen verhindern, dass der Wald einfach zur Entsorgung von Abfällen genutzt wird.
Beim Material ist Vorsicht geboten. Kies ist im Moor nicht erwünscht, weil Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer sind komplett verboten. Je nach Boden gibt es andere Lösungen: In sehr nassen Bereichen eignen sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz. In trockeneren Zonen können unlackierte Ton-Dachplatten oder Ziegel genutzt werden. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.
Waldbesitzer sollten sich unbedingt vor dem Baubeginn mit den Behörden abstimmen. Wer mehr wissen will, findet Informationen auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktdaten zum Landratsamt gibt es unter www.landkreis-ostallgaeu.de.