Waldwegebau im Moor: Waldbesitzer müssen Genehmigung einholen
Viele Waldbesitzer wollen im Sommer befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür sind oft neue Wege nötig. Doch gerade in Moorbereichen (Gemeinde Friesenried, Landkreis Ostallgäu) gibt es strenge Regeln. Wer dort Fremdmaterial für einen Weg einbringen will, muss das Vorhaben unbedingt vorher beim Landratsamt anmelden.
Das liegt daran, dass die meisten Moorwälder zu geschützten Biotopen oder sogenannten FFH-Gebieten gehören. In diesen Flächen ist das Einbringen von Material genehmigungspflichtig. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Bei der Entscheidung schauen die Behörden genau hin: Es kommt auf den Standort an, wie dick die Moorschicht ist und welches Material verwendet wird. Eine Genehmigung gibt es nur, wenn der Weg für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Einfach nur Bauschutt oder Abfall im Wald zu entsorgen, ist streng verboten.
Auch beim Material muss man aufpassen. Kies ist im Moor nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Bruchmaterial von Abrissarbeiten oder Teer sind komplett verboten. Je nach Boden gibt es andere Lösungen: In sehr nassen Bereichen eignen sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz. In trockeneren Zonen können unlackierte Ton-Dachplatten oder Ton-Ziegel helfen. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.
Waldbesitzer sollten sich also unbedingt abstimmen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen. Wer mehr wissen will, findet Informationen auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Die Kontaktdaten zum Landratsamt stehen unter www.landkreis-ostallgaeu.de.