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Waldwegebau im Moor: Waldbesitzer müssen Genehmigung einholen

Wer im Moorwald neue Wege baut, um befallenes Holz abzutransportieren, braucht vorher eine Erlaubnis. Einfach Material in den Boden zu kippen, ist verboten.

Viele Waldbesitzer wollen im Sommer befallenes Holz aus ihren Beständen holen, da die Borkenkäfer Probleme machen. Dafür planen sie oft neue Wege. Doch gerade in Moorbereichen gibt es dabei strenge Regeln. Wer Fremdmaterial in den Boden einbringen will, muss das Vorhaben unbedingt vorher beim Landratsamt anmelden.

Das gilt vor allem für geschützte Gebiete, wie die sogenannten FFH-Gebiete oder Natura-2000-Gebiete. Da die meisten Moorwälder dazu zählen, ist der Wegebau dort genehmigungspflichtig. Zuständig ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) werden in die Entscheidung einbezogen.

Ob eine Genehmigung erteilt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie dick die Moorschicht ist und welches Material genutzt werden soll. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Die Behörden wollen verhindern, dass der Waldwegebau als Vorwand genutzt wird, um einfach Abfall loszuwerden.

Je nach Boden gibt es verschiedene Möglichkeiten: In sehr nassen Bereichen eignen sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz, die man später wieder entfernen kann. In Übergangszonen können unlackierte Ton-Dachplatten mit Geovlies helfen, während in trockeneren Abschnitten reine Ton-Ziegel ohne Vlies genutzt werden dürfen. Wichtig ist, dass das Material sortenrein und unbehandelt ist.

Einige Materialien sind strikt verboten. Kies ist nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden des Moors schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Asphalt dürfen auf keinen Fall verwendet werden.

Waldbesitzer können sich auf der Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de informieren. Kontaktdaten zum Landratsamt gibt es unter www.landkreis-ostallgaeu.de und weitere Details unter https://www.aelf-kf.bayern.de/.

Quelle: Friesenried – zur Originalmeldung

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