Waldwegebau im Moor: Genehmigung ist Pflicht
Im Sommer wollen viele Waldbesitzer befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um dem Borkenkäfer zu kommen. Dafür sind oft neue Wege nötig. Doch gerade in Moorwäldern darf man nicht einfach loslegen. Wer dort Fremdmaterial für einen Weg einbringt, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden.
Das gilt vor allem für geschützte Biotope und sogenannte FFH-Gebiete. Da die meisten Moorwälder dazu zählen, ist eine Genehmigung Pflicht. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) werden bei der Entscheidung einbezogen.
Ob ein Weg erlaubt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die Behörden prüfen, wie dick die Moorschicht ist und welches Material genutzt werden soll. Ein Weg wird nur genehmigt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Einfach nur Schutt oder Abfall im Moor zu entsorgen, ist streng verboten.
Beim Material gibt es klare Regeln. Kies ist nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Bauschutt oder Teer sind komplett verboten. Je nach Boden gibt es andere Lösungen: In sehr nassen Stellen helfen sogenannte Bengelwege aus Rundholz. In trockeneren Bereichen können unlackierte Ton-Dachplatten oder Ziegel genutzt werden. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.
Waldbesitzer sollten sich unbedingt vor dem Baustart mit den Behörden abstimmen. Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald, bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de oder über das Landratsamt Ostallgäu (Landkreis Ostallgäu, Bayern) unter www.landkreis-ostallgaeu.de.