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Waldwegebau im Moor: Genehmigung ist Pflicht

Wer in Moorwäldern neue Wege baut, um befallenes Holz abzutransportieren, muss strenge Regeln beachten. Ohne Genehmigung darf kein Fremdmaterial in den Boden.

Viele Waldbesitzer wollen im Sommer befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um der Borkenkäfersituation entgegenzuwirken. Dafür sind oft neue Wege nötig. In Moorwäldern ist das jedoch nicht ohne Weiteres erlaubt. Da diese Wälder größtenteils zu geschützten Biotopen oder FFH-Gebieten gehören, muss das Einbringen von Fremdmaterial vorab beim Landratsamt angezeigt und genehmigt werden.

Zuständig für die Genehmigung ist die Abteilung Abfallwirtschaft im Landratsamt. Bei der Entscheidung werden oft auch die untere Naturschutzbehörde sowie das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) einbezogen. Eine Erlaubnis gibt es nur, wenn der Weg für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Schutzgebiete nicht zu stark beeinträchtigt werden. Die Behörden wollen verhindern, dass solche Maßnahmen zur bloßen Abfallbeseitigung genutzt werden.

Beim Bau ist auf das richtige Material zu achten. In sehr nassen Bereichen eignen sich zum Beispiel sogenannte Bengelwege aus Rundholz, die man später wieder entfernen kann. In Übergangsbereichen sind unlackierte Ton-Dachplatten mit Geovlies möglich, in trockeneren Abschnitten auch Ton-Ziegel ohne Vlies. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.

Einige Materialien sind strikt verboten. Kies ist nicht erwünscht, weil das kalkhaltige Material den sauren Boden im Moor schädigen kann. Ebenfalls verboten sind Beton, Bruchmaterial von Abrissarbeiten oder bituminöse Beläge. Waldbesitzer sollten sich daher unbedingt vor Beginn der Arbeiten mit den Behörden abstimmen.

Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald, bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de oder auf der Seite des Landratsamtes Ostallgäu (Landkreis Ostallgäu, Bayern) unter www.landkreis-ostallgaeu.de.

Quelle: Friesenried – zur Originalmeldung

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