Waldwegebau im Moor: Diese Regeln gelten für Besitzer
Viele Waldbesitzer wollen im Sommer befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür sind oft neue Wege nötig. In Moorbereichen ist das jedoch nicht ohne Weiteres erlaubt. Wer dort Fremdmaterial für einen Weg einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anzeigen.
Das betrifft vor allem geschützte Gebiete, wie die sogenannten FFH- oder Natura-2000-Gebiete sowie gesetzlich geschützte Biotope. Da die meisten Moorwälder dazu zählen, ist eine Genehmigung Pflicht. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die untere Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) werden in die Entscheidung einbezogen.
Ob ein Weg genehmigt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Die Behörden prüfen den genauen Standort, wie dick die Moorschicht ist und welches Material verwendet werden soll. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Die Wege dürfen nicht einfach dazu genutzt werden, um Abfall loszuwerden.
Je nach Boden gibt es unterschiedliche Bauweisen. In sehr nassen Bereichen eignen sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz, die man später wieder entfernen kann. In Übergangsbereichen sind unlackierte Ton-Dachplatten mit Geovlies möglich, in trockeneren Wäldern auch Ton-Ziegel ohne Vlies. Wichtig ist, dass das Material sortenrein und unbehandelt ist.
Einige Materialien sind streng verboten. Kies ist nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden im Moor schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Asphalt dürfen auf keinen Fall verwendet werden.
Waldbesitzer in Friesenried (Landkreis Ostallgäu, Bayern) können weitere Informationen auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (s.bayern.de/moorwald) oder bei der Allgäuer Moorallianz (www.moorallianz.de) finden. Kontaktdaten zum Landratsamt gibt es unter www.landkreis-ostallgaeu.de.