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Waldwegebau im Moor: Diese Regeln gelten für Besitzer

Wer im Moorwald neue Wege baut, um etwa Borkenkäfer-Holz abzutransportieren, braucht oft eine Genehmigung. Wer einfach loslegt, riskiert Ärger mit den Behörden.

Viele Waldbesitzer wollen im Sommer befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür sind oft neue Wege nötig. In Moorbereichen ist das jedoch nicht ohne Weiteres erlaubt. Wer dort Fremdmaterial für einen Weg einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden.

Das gilt vor allem für geschützte Gebiete, wie die sogenannten FFH- oder Natura-2000-Gebiete. Da die meisten Moorwälder dazu zählen, ist die Abteilung Abfallwirtschaft im Landratsamt zuständig. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) werden oft einbezogen.

Ob ein Weg genehmigt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie dick das Moor ist und welches Material verwendet wird. Eine Erlaubnis gibt es nur, wenn der Weg für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Die Behörden wollen verhindern, dass die Wege nur genutzt werden, um Abfälle im Wald loszuwerden.

Beim Bau ist die Wahl des Materials entscheidend. In sehr nassen Stellen eignen sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz, die man später wieder entfernen kann. In Übergangsbereichen sind unlackierte Ton-Dachplatten mit Geovlies möglich, in trockeneren Teilen auch Ton-Ziegel ohne Vlies. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.

Einige Materialien sind streng verboten. Kies ist nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden des Moors schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teerbeläge dürfen auf keinen Fall verwendet werden.

Waldbesitzer sollten sich also unbedingt vor dem Start der Arbeiten mit den Behörden abstimmen. Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald, bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de oder über das Landratsamt Ostallgäu (Landkreis Ostallgäu, Bayern) unter www.landkreis-ostallgaeu.de.

Quelle: Friesenried – zur Originalmeldung

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