Waldwege im Moor: Waldbesitzer müssen Genehmigung einholen
Viele Waldbesitzer wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Wäldern holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür sind oft neue Wege nötig. In Moorbereichen ist das jedoch nicht ohne Weiteres erlaubt. Wer dort Fremdmaterial für einen Weg einbringen will, muss dies vorher beim Landratsamt melden.
Das gilt vor allem für geschützte Biotope und sogenannte FFH-Gebiete, zu denen die meisten Moorwälder gehören. Zuständig für die Genehmigung ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) werden in diese Entscheidung einbezogen.
Ob ein Weg genehmigt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie dick die Moorschicht ist und welches Material verwendet werden soll. Eine Erlaubnis gibt es nur, wenn der Weg für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Die Behörden wollen verhindern, dass solche Maßnahmen zur bloßen Abfallentsorgung genutzt werden.
Beim Material gibt es strenge Regeln. Kies ist im Moor nicht erwünscht, da der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer sind komplett verboten. Je nach Boden gibt es andere Lösungen: In sehr nassen Bereichen helfen sogenannte Bengelwege aus Rundholz. In trockeneren Zonen können unlackierte Ton-Dachplatten oder Ton-Ziegel genutzt werden. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.
Waldbesitzer sollten sich unbedingt vor dem Baubeginn mit den Behörden abstimmen. Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktdaten zum Landratsamt (Landkreis Ostallgäu, Bayern) finden sich unter www.landkreis-ostallgaeu.de.