Waldwege im Moor: Waldbesitzer müssen Genehmigung einholen
Viele Waldbesitzer wollen im Sommer befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür planen sie oft neue Wege. In Moorbereichen ist das jedoch nicht ohne Weiteres erlaubt. Wer dort Fremdmaterial einbringen will, muss das Vorhaben unbedingt vorher beim Landratsamt anmelden.
Das gilt vor allem für geschützte Biotope und sogenannte FFH-Gebiete, zu denen die meisten Moorwälder gehören. Zuständig für die Genehmigung ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) werden in die Entscheidung einbezogen.
Ob ein Weg genehmigt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie dick die Moorschicht ist und welches Material verwendet werden soll. Eine Erlaubnis gibt es nur, wenn der Weg für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Die Behörden wollen verhindern, dass der Waldbau als Vorwand genutzt wird, um einfach Abfall loszuwerden.
Beim Bau gibt es feste Regeln. In sehr nassen Bereichen sind sogenannte Bengelwege aus Rundholz sinnvoll, die man später wieder entfernen kann. In trockeneren Zonen kommen unlackierte Ton-Dachplatten oder Ton-Ziegel infrage. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.
Einige Materialien sind streng verboten: Kies ist nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden des Moors schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer dürfen auf keinen Fall verwendet werden.
Waldbesitzer in Friesenried (Landkreis Ostallgäu, Bayern) sollten sich also unbedingt vor dem ersten Spatenstich mit den Behörden abstimmen. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de.