Waldwege im Moor: Waldbesitzer müssen Genehmigung einholen
Viele Waldbesitzer wollen im Sommer befallenes Holz aus ihren Wäldern holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür werden oft neue Wege gebaut. In Moorbereichen ist das jedoch nicht einfach so erlaubt. Johannes Götz, Projektkoordinator für Moorwaldbewirtschaftung, warnt: Wer Fremdmaterial in den Wald bringt, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anzeigen.
Das liegt daran, dass viele Moorwälder zu geschützten Gebieten gehören. In diesen Flächen ist das Einbringen von Material genehmigungspflichtig. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) reden bei der Entscheidung mit.
Ob eine Genehmigung erteilt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Holger Ginter von der Fachstelle Waldnaturschutz Schwaben erklärt, dass es auf den Standort, die Dicke des Moors und das Material ankommt. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Einfach nur Bauschutt oder Abfall im Moor zu entsorgen, ist streng verboten.
Beim Bau gibt es feste Regeln für die Materialien. In sehr nassen Bereichen sind sogenannte Bengelwege aus Rundholz sinnvoll, die man später wieder entfernen kann. In trockeneren Zonen dürfen unlackierte Ton-Dachplatten oder Ton-Ziegel genutzt werden. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.
Kies ist im Moor nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer sind komplett verboten. Waldbesitzer sollten sich daher unbedingt abstimmen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen.
Wer mehr wissen will, findet Informationen auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktdaten zum Landratsamt gibt es unter www.landkreis-ostallgaeu.de.