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Waldwege im Moor: Waldbesitzer müssen Genehmigung einholen

Wer im Moorwald neue Wege baut, um befallenes Holz abzutransportieren, braucht oft eine Erlaubnis. Das Landratsamt warnt vor falschem Material.

Viele Waldbesitzer wollen im Sommer befallenes Holz aus ihren Beständen holen, da die Borkenkäfer für Probleme sorgen. Dafür werden oft neue Wege gebaut. In Moorbereichen ist das jedoch nicht einfach so erlaubt. Wer dort Fremdmaterial einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anzeigen.

Das gilt vor allem für geschützte Gebiete, wie die sogenannten FFH-Gebiete oder Natura-2000-Gebiete. Da die meisten Moorwälder dazugehören, ist die Genehmigungspflicht wichtig. Zuständig für die Erlaubnis ist die Abteilung Abfallwirtschaft im Landratsamt. Dabei werden oft auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) gefragt.

Ob ein Weg genehmigt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie dick das Moor ist und welches Material genutzt wird. Eine Genehmigung gibt es nur, wenn der Weg für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Das Landratsamt will verhindern, dass die Wege nur genutzt werden, um Abfall loszuwerden.

Beim Bau muss auf das richtige Material geachtet werden. In sehr nassen Bereichen eignen sich zum Beispiel sogenannte Bengelwege aus Rundholz, die man später wieder entfernen kann. In Übergangsbereichen sind unlackierte Ton-Dachplatten mit Geovlies möglich, in trockeneren Teilen auch Ton-Ziegel ohne Vlies. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.

Einige Dinge sind streng verboten: Kies ist im Moor nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Asphalt dürfen auf keinen Fall verwendet werden.

Waldbesitzer sollten sich also unbedingt vor dem Start der Arbeiten mit den Behörden abstimmen. Weitere Informationen gibt es auf der Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald, bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de oder beim Landratsamt Ostallgäu (Landkreis Ostallgäu, Bayern) unter www.landkreis-ostallgaeu.de.

Quelle: Friesenried – zur Originalmeldung

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