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Waldwege im Moor: Waldbesitzer müssen Genehmigung einholen

Wer in Moorwäldern neue Wege baut, um befallenes Holz abzutransportieren, braucht oft eine Erlaubnis. Einfach Material in den Boden zu kippen, ist verboten.

Viele Waldbesitzer wollen im Sommer befallenes Holz aus ihren Beständen holen, weil der Borkenkäfer zusetzt. Dafür planen sie oft neue Wege. Doch gerade in Moorwäldern gibt es dabei strenge Regeln. Wer dort Fremdmaterial für einen Weg einbringen will, muss das Vorhaben unbedingt vorher beim Landratsamt anzeigen.

Das gilt vor allem für geschützte Gebiete, wie die sogenannten FFH-Gebiete oder Natura-2000-Flächen. Da die meisten Moorwälder genau so eingestuft sind, ist der Wegebau dort genehmigungspflichtig. Zuständig ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) reden bei der Entscheidung mit.

Ob eine Genehmigung erteilt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie tief das Moor ist und welches Material verwendet werden soll. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Die Behörden wollen verhindern, dass Moorwälder einfach zur Entsorgung von Abfällen genutzt werden.

Beim Material ist Vorsicht geboten: Kies ist im Moor nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer sind komplett verboten. Je nach Boden gibt es andere Lösungen. In sehr nassen Bereichen eignen sich zum Beispiel sogenannte Bengelwege aus Rundholz, die man später wieder entfernen kann. In trockeneren Zonen können unlackierte Ton-Dachplatten oder Ziegel helfen.

Waldbesitzer sollten sich unbedingt vor dem Start der Arbeiten mit den Behörden abstimmen. Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktdaten zum Landratsamt finden sich unter www.landkreis-ostallgaeu.de.

Quelle: Friesenried – zur Originalmeldung

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