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Waldwege im Moor: Waldbesitzer müssen Genehmigung einholen

Wer in Moorbereichen neue Wege bauen will, um etwa Borkenkäfer-Holz abzutransportieren, braucht vorher eine Erlaubnis vom Landratsamt.

Im Sommer wollen viele Waldbesitzer befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um dem Borkenkäfer entgegenzuwirken. Dafür planen sie oft neue Wege. Doch gerade in Moorwäldern gibt es dabei strenge Regeln. Wer dort Fremdmaterial für einen Weg einbringen will, muss das Vorhaben unbedingt vorher beim Landratsamt anmelden.

Da die meisten Moorwälder zu geschützten Biotopen oder sogenannten FFH-Gebieten gehören, ist der Bau von Wegen genehmigungspflichtig. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Bei der Entscheidung helfen die untere Naturschutzbehörde sowie das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) mit.

Ob eine Genehmigung erteilt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie dick die Moorschicht ist und welches Material verwendet werden soll. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Die Behörden wollen verhindern, dass solche Wege nur genutzt werden, um Bauschutt oder Abfall im Wald loszuwerden.

Beim Material muss man genau aufpassen. Kies ist im Moor nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer sind komplett verboten. Je nach Boden gibt es andere Lösungen: In sehr nassen Bereichen eignen sich Wege aus Rundholz, in trockeneren Teilen können unlackierte Ton-Ziegel oder Dachplatten mit Geovlies genutzt werden. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.

Waldbesitzer sollten sich also unbedingt abstimmen, bevor sie mit dem Bau beginnen. Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald, bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de oder beim Landratsamt Ostallgäu unter www.landkreis-ostallgaeu.de.

Quelle: Friesenried – zur Originalmeldung

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