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Waldwege im Moor: Waldbesitzer müssen Genehmigung einholen

Wer in Moorbereichen neue Wege baut, um befallenes Holz abzutransportieren, braucht oft eine Erlaubnis. Das Landratsamt warnt vor falschem Baumaterial.

Viele Waldbesitzer wollen im Sommer befallenes Holz aus ihren Wäldern holen, um dem Borkenkäfer Einhalt zu gebieten. Dafür sind oft neue Wege nötig. Doch gerade in Moorbereichen darf man nicht einfach loslegen. Wer dort Fremdmaterial für einen Weg einbringt, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anzeigen.

Das gilt vor allem für geschützte Biotope und sogenannte FFH-Gebiete, zu denen die meisten Moorwälder gehören. Zuständig für die Genehmigung ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) werden in diese Entscheidung einbezogen.

Ob ein Weg genehmigt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie dick die Moorschicht ist und welches Material verwendet wird. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Die Behörden wollen verhindern, dass Moorwälder einfach zur Entsorgung von Abfällen genutzt werden.

Beim Material gibt es strenge Regeln. Kies ist im Moor nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer sind komplett verboten. Erlaubt sind je nach Nässe des Bodens zum Beispiel sogenannte Bengelwege aus Rundholz, unlackierte Ton-Dachplatten mit Geovlies oder in trockeneren Bereichen reine Ton-Ziegel.

Waldbesitzer sollten sich unbedingt vor dem Baubeginn mit den Behörden abstimmen. Weitere Informationen gibt es auf der Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald, bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de oder direkt beim Landratsamt Ostallgäu (Landkreis Ostallgäu, Bayern) unter www.landkreis-ostallgaeu.de.

Quelle: Friesenried – zur Originalmeldung

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