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Waldwege im Moor: Genehmigung vor Baubeginn nötig

Wer in Moorbereichen neue Waldwege baut, muss dies vorab anmelden. Das gilt besonders jetzt, da viele Besitzer befallenes Holz aus den Wäldern holen wollen.

Im Sommer wollen viele Waldbesitzer befallenes Holz aus ihren Beständen entfernen, um die Borkenkäfer-Situation in den Griff zu bekommen. Dafür sind oft neue Wege nötig. Doch wer in Moorbereichen baut, darf nicht einfach loslegen. Johannes Götz, Projektkoordinator für Moorwaldbewirtschaftung im Kleinprivatwald, warnt: Wer Fremdmaterial in den Boden einbringen will, muss das Vorhaben unbedingt vorher beim Landratsamt anzeigen.

Das liegt daran, dass viele Moorwälder zu geschützten Biotopen oder sogenannten FFH-Gebieten gehören. In diesen Flächen ist das Einbringen von Material genehmigungspflichtig. Zuständig dafür ist die Abteilung Abfallwirtschaft im Landratsamt. Bei der Entscheidung werden oft auch die untere Naturschutzbehörde sowie das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) einbezogen.

Ob eine Genehmigung erteilt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Dabei schauen die Behörden auf den genauen Standort, wie tief das Moor ist und welches Material verwendet werden soll. Eine Erlaubnis gibt es nur, wenn der Weg für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Die Behörden wollen verhindern, dass solche Maßnahmen nur dazu genutzt werden, um Abfälle im Wald loszuwerden.

Je nach Boden gibt es verschiedene Möglichkeiten zu bauen. In sehr nassen Bereichen empfiehlt sich ein sogenannter Bengelweg aus Rundholz, der später wieder entfernt werden kann. In Übergangsbereichen sind unlackierte Ton-Dachplatten mit Geovlies eine Option, in trockeneren Abschnitten reichen Ton-Ziegel ohne Vlies aus. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.

Einige Materialien sind jedoch streng verboten. Kies ist im Moor nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Asphalt dürfen auf keinen Fall verwendet werden.

Waldbesitzer können sich auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de informieren. Kontaktdaten zum Landratsamt (Landkreis Ostallgäu, Bayern) finden sich unter www.landkreis-ostallgaeu.de.

Quelle: Friesenried – zur Originalmeldung

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