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Waldwege im Moor: Diese Regeln gelten für Besitzer

Wer in Moorbereichen neue Waldwege bauen will, muss vorsichtig sein. Ohne Genehmigung drohen Probleme mit den Naturschutzbehörden.

Viele Waldbesitzer wollen im Sommer befallenes Holz aus dem Wald holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür sind oft neue Wege nötig. In Moorbereichen ist das jedoch nicht einfach so erlaubt. Wer dort Fremdmaterial für einen Weg einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt melden.

Das gilt vor allem für geschützte Biotope und sogenannte FFH-Gebiete, zu denen die meisten Moorwälder gehören. Zuständig für die Genehmigung ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Dabei schauen auch die untere Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) genau hin.

Ob ein Weg genehmigt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie dick die Moorschicht ist und welches Material verwendet wird. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Einfach nur Bauschutt oder Abfall im Moor zu entsorgen, ist streng verboten.

Je nach Boden gibt es verschiedene Lösungen. In sehr nassen Bereichen eignen sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz, die man später wieder entfernen kann. In trockeneren Zonen sind unlackierte Ton-Dachplatten oder Ton-Ziegel möglich. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.

Kies ist im Moor nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Auch Beton, Bitumen oder Schutt aus Abrissarbeiten sind verboten. Waldbesitzer sollten sich deshalb unbedingt abstimmen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen.

Wer mehr wissen will, findet Informationen auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktdaten zum Landratsamt gibt es unter www.landkreis-ostallgaeu.de.

Quelle: Friesenried – zur Originalmeldung

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