Waldwege im Moor: Diese Regeln gelten beim Bau
Viele Waldbesitzer wollen im Sommer befallenes Holz aus ihren Beständen holen, besonders wegen der Borkenkäfer. Dafür planen sie oft neue Wege. In Moorbereichen ist das jedoch nicht ohne Weiteres erlaubt. Wer dort Fremdmaterial einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden.
Das gilt vor allem für geschützte Gebiete, wie die sogenannten FFH- oder Natura-2000-Gebiete. Da die meisten Moorwälder dazugehören, ist die Genehmigungspflicht fast immer relevant. Zuständig für die Prüfung ist die Abteilung Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) reden bei der Entscheidung mit.
Ob ein Weg genehmigt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Die Experten schauen genau auf den Standort, wie dick die Moorschicht ist und welches Material verwendet werden soll. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Die Behörden wollen verhindern, dass solche Projekte nur dazu genutzt werden, um Abfälle im Wald loszuwerden.
Beim Material gibt es strenge Vorgaben. Kies ist im Moor nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer sind komplett verboten. Je nach Boden gibt es andere Lösungen: In sehr nassen Bereichen helfen sogenannte Bengelwege aus Rundholz. In trockeneren Zonen können unlackierte Ton-Dachplatten oder Ziegel funktionieren. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.
Waldbesitzer sollten sich unbedingt abstimmen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen. Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktdaten zum Landratsamt finden sich unter www.landkreis-ostallgaeu.de.