Waldwege im Moor: Diese Regeln gelten beim Bau
Viele Waldbesitzer wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Wäldern holen, da die Borkenkäfer Probleme machen. Dafür werden oft neue Wege gebaut. In Moorbereichen ist das jedoch nicht einfach so erlaubt. Wer dort Fremdmaterial einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden.
Das gilt vor allem für geschützte Gebiete, wie die sogenannten FFH- oder Natura-2000-Gebiete. Da die meisten Moorwälder dazu zählen, ist eine Genehmigung Pflicht. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) reden bei der Entscheidung mit.
Ob ein Weg genehmigt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie tief das Moor ist und welches Material genutzt wird. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet. Einfach nur Schutt oder Abfall im Wald zu entsorgen, ist streng verboten.
Je nach Boden gibt es verschiedene Möglichkeiten. In sehr nassen Bereichen eignen sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz, die man später wieder entfernen kann. In Übergangsbereichen funktionieren unlackierte Ton-Dachplatten, eventuell mit einem Geovlies. In trockeneren Teilen des Waldes reichen oft reine Ton-Ziegel ohne Vlies aus. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.
Einige Dinge sind absolut tabu: Kies ist nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden des Moors schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Asphalt sind komplett verboten.
Waldbesitzer sollten sich unbedingt vor dem Baubeginn mit den Behörden abstimmen. Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktdaten zum Landratsamt (Landkreis Ostallgäu, Bayern) finden sich unter www.landkreis-ostallgaeu.de.