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Waldwege im Moor: Diese Regeln gelten beim Bau

Wer in Moorwäldern neue Wege baut, um befallenes Holz abzutransportieren, muss vorher eine Genehmigung einholen. Einfach Material in den Boden zu kippen, ist verboten.

Viele Waldbesitzer wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Beständen holen, da die Situation mit dem Borkenkäfer schwierig ist. Dafür sind oft neue Wege nötig. Wer solche Wege in Moorbereichen plant, muss jedoch vorsichtig sein. In geschützten Gebieten, wie den Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH) oder gesetzlich geschützten Biotopen, ist das Einbringen von Fremdmaterial genehmigungspflichtig.

Wer hier bauen will, muss sein Vorhaben zuerst beim Landratsamt (Landkreis Ostallgäu, Bayern) in der Abteilung Abfallwirtschaft anzeigen. Die Behörden prüfen dann im Einzelfall, ob der Weg wirklich für die Bewirtschaftung nötig ist. Die untere Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) werden bei der Entscheidung mit einbezogen. Eine Genehmigung gibt es nur, wenn das Schutzgebiet nicht zu stark beeinträchtigt wird. Die Wege dürfen nicht einfach dazu genutzt werden, um Abfall loszuwerden.

Beim Material gibt es strenge Vorgaben. Kies ist im Moor nicht erlaubt, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Auch Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer sind streng verboten. Je nachdem, wie nass der Boden ist, gibt es verschiedene Lösungen: In sehr nassen Bereichen eignen sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz, die man später wieder entfernen kann. In Übergangsbereichen kommen unlackierte Ton-Dachplatten mit Geovlies infrage, in trockeneren Abschnitten reichen Ton-Ziegel ohne Vlies.

Waldbesitzer sollten sich unbedingt mit den Behörden abstimmen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen. Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald, bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de oder auf der Homepage des AELF unter https://www.aelf-kf.bayern.de/.

Quelle: Friesenried – zur Originalmeldung

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