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Waldwege im Moor: Diese Regeln gelten beim Bau

Wer im Moorwald neue Wege baut, um befallenes Holz abzutransportieren, muss vorsichtig sein. Ohne Genehmigung drohen Probleme mit den Behörden.

Viele Waldbesitzer wollen im Sommer befallenes Holz aus ihren Beständen holen, da die Borkenkäfer für Probleme sorgen. Dafür werden oft neue Wege gebaut. Doch gerade in Moorbereichen ist das nicht einfach so erlaubt. Wer dort Fremdmaterial einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden.

Das gilt vor allem für geschützte Gebiete, wie die sogenannten FFH-Gebiete oder Natura-2000-Gebiete. Da die meisten Moorwälder genau dazu zählen, ist eine Genehmigung Pflicht. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) reden bei der Entscheidung mit.

Ob ein Weg genehmigt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die Experten schauen sich den Standort, die Dicke des Moors und das Material genau an. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Einfach nur Bauschutt oder Abfall im Wald zu entsorgen, ist streng verboten.

Beim Material gibt es klare Vorgaben. Kies ist im Moor nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer sind komplett verboten. Je nach Boden gibt es andere Lösungen: In sehr nassen Bereichen helfen sogenannte Bengelwege aus Rundholz. In trockeneren Zonen können unlackierte Ton-Dachplatten oder Ton-Ziegel genutzt werden. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt ist und die Bauweise flach bleibt.

Waldbesitzer sollten sich unbedingt abstimmen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen. Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktdaten zum Landratsamt finden sich unter www.landkreis-ostallgaeu.de.

Quelle: Friesenried – zur Originalmeldung

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