Waldeck erinnert an Reinigungspflicht für Gehwege
In Waldeck (Hessen) sollen die Straßen und Gehwege sauber bleiben. Deshalb erinnert die Stadtverwaltung nun an die geltenden Reinigungspflichten. Wer ein Grundstück besitzt, muss sich laut Satzung darum kümmern, dass die Bereiche direkt an seinem Haus sauber sind. Das gilt für die Gehwege, die Straßenrinnen und die Fahrbahn bis zur Mitte der Straße, sofern die Stadt die Reinigung nicht selbst übernimmt.
Besonders wichtig ist der Bereich zwischen Bordstein und Fahrbahn. Dort dürfen sich kein Schlamm und kein Laub ansammeln. Auch die Regeneinläufe müssen frei bleiben. Wenn es stark regnet, kann das Wasser sonst nicht ablaufen, was schnell zu lokalen Überflutungen führt.
Die Pflicht zur Reinigung gilt das ganze Jahr über, wobei die Aufgaben wechseln. Im Frühjahr geht es vor allem um den Dreck und die Reste vom Streusalz. Im Sommer müssen die Rinnen frei bleiben und im Herbst muss das Laub weggeräumt werden. Im Winter kommt dann die Schneeräumung hinzu.
Bei Straßen, die nur auf einer Seite einen Gehweg haben, gibt es eine Sonderregel für den Winterdienst. In Jahren mit einer geraden Endziffer – und das ist auch im Jahr 2026 der Fall – sind die Eigentümer auf der Seite mit dem Gehweg für den Winterdienst zuständig. In Jahren mit einer ungeraden Endziffer ist es dann die gegenüberliegende Seite.
Die Stadt bittet alle Eigentümer, ihre Bereiche regelmäßig im Blick zu behalten, damit die Stadtteile sicher und gepflegt aussehen.
Quelle: Waldeck – zur Originalmeldung