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Waldbrandgefahr in Wehingen: Grillen und Feuer verboten

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Wegen der extremen Hitze und Trockenheit sind die Grill- und Feuerstellen im Wald gesperrt. Das Verbot gilt ab sofort.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es im Wald ab sofort verboten, Feuer zu machen oder zu grillen. Das Kreisforstamt hat eine entsprechende Anordnung veröffentlicht, die am 30. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Das Verbot gilt vorerst bis zum 31. August.

Der Grund für die harte Maßnahme ist das Wetter. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen steigen wieder auf über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Selbst die wenigen Regenschauer, die für die nächsten Tage angekündigt sind, reichen nicht aus, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.

Das Verbot betrifft nicht nur die offiziellen Grillplätze. Es ist untersagt, Feuer im Wald oder auch nur in einem Umkreis von 100 Metern zum Waldrand zu machen. Das gilt auch für mitgebrachte Grillgeräte oder Fackeln. Wer im Wald unterwegs ist, sollte zudem auf folgende Punkte achten: Zigaretten dürfen nicht aus dem Auto geworfen werden, und Glasflaschen müssen wieder mitgenommen werden, da Scherben wie Brenngläser wirken können.

Auch beim Parken ist Vorsicht geboten. Autos sollten nur auf den offiziellen Parkflächen stehen, da heiße Motorteile trockenes Gras entzünden können. Zudem dürfen aktuell keine Garten- oder Waldabfälle, wie zum Beispiel Reisig, verbrannt werden.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Wer trotzdem einen Brand entdeckt, soll sofort die 112 anrufen und die Feuerwehr holen. Die vollständige Bekanntmachung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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