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Waldbrandgefahr: Grillen und Feuer in Wehingen verboten

Copyright und Urheber siehe Wehingen

Wegen extremer Trockenheit und Hitze sind alle Grill- und Feuerstellen im Wald gesperrt. Die Regelung gilt ab sofort für den gesamten Landkreis.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und der gesamten Region ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das betrifft auch die offiziellen Grillplätze. Die Sperrung gilt vorerst bis zum 31. August. Grund dafür ist die gefährliche Wetterlage: Es war in den letzten Wochen zu trocken und die Temperaturen steigen wieder auf über 30 Grad. Der Wald ist deshalb extrem ausgetrocknet.

Das Kreisforstamt warnt, dass kurze Regenschauer nicht ausreichen, um die Gefahr zu senken. Wer nun im Wald oder bis zu 100 Meter am Waldrand grillt oder offenes Feuer nutzt, riskiert ein Bußgeld, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.

Neben dem Grillverbot gibt es weitere wichtige Regeln für alle Waldbesucher. Es ist streng verboten, Zigaretten aus dem Auto zu werfen. Zudem dürfen keine Gartenabfälle oder Reisig im Freien verbrannt werden. Auch beim Parken ist Vorsicht geboten: Autos dürfen nur auf den offiziellen Parkflächen stehen, da heiße Motorteile trockenes Gras entzünden können. Wer Glasflaschen oder Scherben im Wald hinterlässt, sorgt ebenfalls für Gefahr, weil Glas wie ein Brennglas wirken kann.

Sollte es trotz der Verbote zu einem Brand kommen, muss sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 gerufen werden. Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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