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Wahlstedt legt neue Gebühren für Schulgebäude und Sportanlagen fest

Die Stadt Wahlstedt hat eine neue Satzung veröffentlicht. Sie regelt, wer die Schulgebäude und Sportanlagen außerhalb der Unterrichtszeit nutzen darf und was das kostet.

In Wahlstedt (Kreis Segeberg, Schleswig-Holstein) gibt es neue Regeln für die Nutzung von öffentlichen Einrichtungen. Die Stadt hat eine sogenannte Benutzungs- und Gebührensatzung beschlossen. Dabei geht es konkret um die außerschulische Nutzung von Schulgebäuden und den dazugehörigen Sportanlagen.

Das bedeutet: Wenn Vereine, Gruppen oder Einzelpersonen die Hallen oder Plätze nutzen wollen, während kein Unterricht stattfindet, gelten nun diese neuen Vorgaben. Die Satzung legt fest, unter welchen Bedingungen die Räume verliehen werden und welche Gebühren für die Nutzung anfallen.

Die vollständigen Details und die genauen Kosten stehen in der Satzung, die die Stadt am 20. Juli 2026 offiziell bekannt gegeben hat. Die Unterlagen können über das Portal der Stadt eingesehen werden.

Quelle: Wahlstedt – zur Originalmeldung

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