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Waffenverbot im Bremer Hauptbahnhof verlängert

Wer im August durch den Hauptbahnhof in Bremen läuft, sollte keine Messer oder Waffen dabei haben. Die Bundespolizei verschärft die Kontrollen.

In Bremen (Freie Hansestadt Bremen) bleibt es im August gefährlich, mit einer Waffe am Start zu sein. Die Bundespolizeidirektion Hannover hat das Verbot für gefährliche Gegenstände im Hauptbahnhof verlängert. Das gilt ab dem 1. August 2026 bis zum Ende des Monats.

Das Verbot ist streng: Es betrifft nicht nur echte Schusswaffen, sondern auch Schreckschusswaffen, Messer aller Art sowie Hieb- und Stichwaffen. Das Verbot gilt für das gesamte Bahnhofsgebäude und alle Bahnsteige. Nur die Passage „Bürgerweide“ ist von der Regelung ausgenommen.

Die Beamten der Bundespolizei kontrollieren die Einhaltung der Regeln. Wer erwischt wird, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Die Polizei kann die Menschen vom Bahnhof verweisen oder ihnen ein komplettes Bahnhofsverbot aussprechen. In manchen Fällen dürfen die Betroffenen dann gar nicht mehr mit dem Zug fahren. Wer uneinsichtig ist, muss zudem mit einem Zwangsgeld rechnen. Parallel dazu prüft die Polizei, ob ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt.

Die Behörden begründen diesen Schritt mit der aktuellen Lage. Es gebe zu viele Fälle von Körperverletzungen mit Messern oder anderen gefährlichen Werkzeugen. Allein schon das Mitführen solcher Gegenstände sorge für Unsicherheit bei den Reisenden und der Bevölkerung.

Die Polizei warnt zudem davor, Waffen zur Selbstverteidigung zu tragen. Das gebe oft eine falsche Sicherheit und könne einen Streit erst recht eskalieren lassen. Zudem sei es für die Beamten schwierig zu erkennen, wer bei einem Einsatz eigentlich das Opfer und wer der Täter ist. Als Alternative schlägt die Polizei kleine Taschenalarme vor, die durch einen schrillen Ton Aufmerksamkeit erzeugen und Täter abschrecken sollen.

Quelle: Bundespolizeidirektion Hannover – zur Originalmeldung

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