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Wabern: Autos auf Friedhof verboten

Copyright und Urheber siehe Wabern

Die Gemeinde Wabern erinnert an die Regeln für den Friedhof. Fahrzeuge dürfen das Gelände nicht befahren.

In Wabern (Schwalm-Eder-Kreis, Nordhessen) kam es in letzter Zeit immer wieder vor, dass Menschen mit ihren Autos auf den Friedhof gefahren sind. Das ist nicht erlaubt. Der Gemeindevorstand weist nun ausdrücklich darauf hin, dass das Befahren des Geländes grundsätzlich verboten ist. Das gilt auch für den Bereich, in dem die Baumgräber liegen.

Die Gemeinde begründet das Verbot damit, dass der Friedhof ein Ort der Ruhe sein soll. Autos stören die Würde des Ortes und gefährden die Besucher. Außerdem können die Fahrzeuge die Wege und die Grünanlagen beschädigen.

Besondere Regeln gelten für die Zufahrt hinter der Friedhofshalle. Diese ist nur für Bestattungsunternehmen und Menschen reserviert, die eine Erlaubnis von der Friedhofsverwaltung haben. Besucher dürfen diesen Bereich nicht nutzen.

Wer den Friedhof besucht, soll sein Auto auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz außerhalb des Geländes abstellen. So wird sichergestellt, dass die Ruhe auf dem Friedhof gewahrt bleibt.

Quelle: Wabern – zur Originalmeldung

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