Vogelgrippe in Thüringen: Stallpflicht für Hausgeflügel
In ganz Thüringen gilt ab sofort eine landesweite Stallpflicht für Hausgeflügel. Das bedeutet, dass alle Tiere in ihren Ställen bleiben müssen und nicht mehr frei laufen dürfen. Die Maßnahme betrifft alle Besitzer von Geflügel im gesamten Bundesland.
Grund für die strengen Regeln ist der Fund des H5N8-Virus. Das Virus wurde in Zeulenroda-Triebes in einem Hobbybestand amtlich nachgewiesen. Bisher galt die Stallpflicht nur in bestimmten Risikogebieten, in denen das Virus bei Wildtieren gefunden worden war. Da es nun aber einen Fall in einem privaten Bestand gibt, wurde die Regelung auf das ganze Land ausgeweitet.
Die Anordnung erfolgt durch das Landratsamt des Landkreises Altenburger Land (Thüringen) auf Basis der Geflügelpest-Verordnung und des Tiergesundheitsgesetzes. Wer Geflügel hält, muss sich daher sofort an die Vorgaben halten, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Weitere Details zur Verfügung des Landratsamtes liegen bislang nicht vor.
Quelle: Dobitschen – zur Originalmeldung