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Viernheim: Neue Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte

Copyright und Urheber siehe Viernheim

Unternehmen in Viernheim müssen seit August bestimmte Inhalte aus künstlicher Intelligenz kennzeichnen. Die Stadt hilft den Betrieben nun bei der Umsetzung.

Wer in Viernheim (Landkreis Bergstraße, Hessen) ein Unternehmen führt, nutzt heute oft künstliche Intelligenz. Ob es ein Text für die Homepage, ein Post für soziale Netzwerke oder ein Bild ist – die Technik ist im Alltag angekommen. Doch seit dem 2. August gibt es neue Regeln aus der europäischen KI-Verordnung.

Nach Artikel 50 dieser Verordnung gibt es nun Pflichten zur Transparenz. Das bedeutet, dass bestimmte KI-Inhalte klar gekennzeichnet werden müssen. Es ist jedoch nicht so, dass jeder Text, bei dem eine KI geholfen hat, sofort markiert werden muss. Es kommt darauf an, welche Art von Inhalt erstellt wurde und wofür er genutzt wird.

Die Stadt möchte verhindern, dass die Betriebe rechtliche Probleme bekommen. Wirtschaftsförderer Alexander Schwarz betont, dass die neuen Vorgaben lediglich klare Spielregeln schaffen. Wer genau weiß, wann er eine Kennzeichnung setzen muss und wann nicht, könne sicher arbeiten. Die Wirtschaftsförderung will den örtlichen Firmen dabei unterstützen, diese Hürde zu nehmen.

Um den Unternehmen einen schnellen Überblick zu verschaffen, bietet die Stadt ein Informationsvideo an. Das Material stammt vom Kooperationspartner BIEG Hessen. In dem knapp elfminütigen Video erklärt der IT-Rechtsexperte Dr. Carsten Ulbricht praxisnah, welche Texte, Bilder und Videos betroffen sind und wie die Kennzeichnung in der Praxis funktioniert.

Das kostenlose Erklärvideo ist ab sofort über die Kanäle der Stadt abrufbar. Unternehmen, die unsicher sind, wie sie die neuen Regeln anwenden sollen, können sich an die städtische Wirtschaftsförderung wenden.

Quelle: Viernheim – zur Originalmeldung

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