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Verden: Hilfe für Opfer des SED-Regimes

Wer unter der DDR-Diktatur gelitten hat, kann sich bald in Verden beraten lassen. Es geht um Renten, Entschädigungen und neue Hilfsfonds.

Viele Menschen leiden auch heute noch unter den Folgen der SED-Diktatur. Damit Betroffene wissen, welche Hilfe es gibt, kommt das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung direkt in die Region. Am Dienstag, den 8. September 2026, gibt es einen Beratungstag in Verden (Landkreis Verden).

Von 10 bis 15 Uhr stehen Experten in der Lindhooper Straße 67 bereit. Die Beratung findet im Erdgeschoss des Westflügels im Raum 0040 statt. Der Raum ist barrierefrei. Wer kommen möchte, braucht keinen Termin, kann aber vorher unter der Nummer 0511/1204768 anrufen. Direkt am Beratungstag ist zudem die Telefonnummer 04231/15484 erreichbar.

Ein wichtiger Punkt ist die sogenannte Opferrente. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es hier eine große Änderung: Man muss nicht mehr nachweisen, dass man bedürftig ist. Die Rente wird nun unabhängig vom Einkommen gezahlt und liegt aktuell bei 417 Euro im Monat. Ab 2026 soll sich dieser Betrag an der allgemeinen Rentenentwicklung anpassen.

Neben der Rente gibt es weitere Möglichkeiten. Wer etwa unrechtmäßig im Gefängnis saß, kann eine Kapitalentschädigung bekommen. Diese liegt derzeit bei 306,78 Euro für jeden Monat Haft. Auch Menschen, denen die Ausbildung oder der Beruf durch die Verfolgung verbaut wurde, können einen Nachteilsausgleich beantragen.

Neu ist zudem ein bundesweiter Härtefallfonds. Über diesen können jetzt auch Betroffene Geld erhalten, die nicht in den ostdeutschen Bundesländern wohnen, sofern sie in einer wirtschaftlichen Notlage sind. Auch Angehörige von Opfern können unter bestimmten Bedingungen Hilfe bekommen.

Die Berater vor Ort wissen genau, wovon sie sprechen. Einige waren selbst Opfer der Diktatur. Sie helfen dabei, Anträge für die Rehabilitierung zu stellen oder Einsicht in die Stasi-Unterlagen zu bekommen. Wer seine Akten einsehen will, muss unbedingt einen gültigen Personalausweis mitbringen.

Die Ermittlungen zu den Einzelfällen und die Prüfung der Ansprüche erfolgen auf Basis der geltenden Unrechtsbereinigungsgesetze.

Quelle: Landesportal Niedersachsen – zur Originalmeldung

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