Verden (Aller): Stadt erinnert an Heckenrückschnitt und Straßenreinigung
In Verden (Aller, Niedersachsen) ist es nun so weit: Die Brut- und Setzzeit ist seit dem 15. Juli vorbei. Deshalb erinnert die Stadt die Besitzer von Grundstücken daran, ihre Hecken, Bäume und Sträucher zu kontrollieren. Wenn Zweige in den öffentlichen Raum ragen, müssen sie zurückgeschnitten werden.
Besonders wichtig ist dabei die Höhe: Auf der Fahrbahn müssen mindestens 4,50 Meter Platz sein. Auf Rad- und Gehwegen sind es 2,50 Meter. Wer seine Hecken zu hoch wachsen lässt, behindert andere Verkehrsteilnehmer oder schafft gefährliche Situationen. Auch Verkehrsschilder, Straßennamen, Ampeln und Laternen müssen frei bleiben und dürfen nicht im Grün verschwinden.
Wer stark zurückschneiden will, muss auf den Kalender achten. Das ist laut Bundesnaturschutzgesetz nur von Anfang Oktober bis Ende Februar erlaubt. Leichte Pflegeschnitte darf man hingegen das ganze Jahr über machen. Zudem gibt es in Verden eine eigene Satzung zum Schutz großer Bäume, die beachtet werden muss.
Neben dem Grünpflege-Check erinnert die Stadt auch an die allgemeine Straßenreinigung. Die Anlieger sind dafür verantwortlich, dass Gehwege frei von Schmutz, Unkraut und Laub sind. Im Winter gehört dazu das Schneeräumen und Streuen bei Glätte. Wer die Reinigung der Fahrbahn laut Satzung übernommen hat, muss dies einmal pro Woche erledigen – und zwar von der Hauswand bis zur Straßenmitte.
Ein wichtiger Punkt dabei: Laub und Dreck dürfen nicht einfach in die Gossen, Gullys oder in die Natur gekehrt werden. Werden Straßen durch Bauarbeiten, Unfälle oder Müll verschmutzt, muss der Verursacher sofort für Sauberkeit sorgen.
Bei Fragen können sich die Bürger an Frau Bartels im Rathaus in der Ritterstraße 10 wenden. Sie ist unter der Telefonnummer 04231 12-267 erreichbar.