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Vellberg: Jetzt Anträge für Abwassergebühren stellen

Wassertropfen Copyright und Urheber siehe Vellberg

Wer Wasser verbraucht, das nicht in die Kanalisation fließt, kann Geld sparen. Die Stadt Vellberg erinnert an die Frist für die Gebührenabsetzung.

In Vellberg (Landkreis Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg) können Bewohner und Landwirte einen Teil ihrer Abwassergebühren zurückbekommen. Das gilt für Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen geflossen sind. Wer diese Absetzung will, muss bis spätestens 15. September 2026 einen schriftlichen Antrag stellen.

Die Anträge müssen an die Stadtverwaltung Vellberg, Abteilung Stadtkasse, im Städtle 28 geschickt werden. Passende Formulare gibt es direkt bei der Stadtkasse. Wichtig ist: Die Frist am 15. September ist endgültig. Wer den Termin verpasst, bekommt keine Absetzung mehr für diesen Zeitraum.

Für Landwirte gibt es eine Besonderheit. Wenn kein Wasserzähler im Stall vorhanden ist, rechnet die Stadt mit Pauschalen. Pro Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen werden 15 Kubikmeter pro Jahr abgezogen. Bei Geflügel sind es 5 Kubikmeter pro Jahr. Grundlage dafür ist der Viehbestand am Stichtag 1. August.

Allerdings gibt es einen Haken bei den Pauschalen: Ohne eigenen Zwischenzähler bleiben 20 Kubikmeter von der Absetzung ausgenommen. Zudem muss für jede Person, die auf dem Betrieb wohnt, eine Mindestmenge an Abwasser verbleiben. Für die erste Person sind das 36 Kubikmeter pro Jahr, für jede weitere 32 Kubikmeter.

Die Stadtverwaltung rät Landwirten deshalb dringend dazu, einen eigenen Stallwasserzähler einzubauen. Das ist nicht nur für die Stadt einfacher, sondern lohnt sich meist auch für die Landwirte, weil sie dann die vollen Mengen absetzen können und die 20-Kubikmeter-Regel nicht mehr greift. Die Stadtkasse berät bei Fragen zum Einbau eines Zweitzählers.

Wer bereits in der Vergangenheit einen Antrag gestellt hat, sollte prüfen, ob die Unterlagen schon eingetroffen sind, da die Stadt diese bereits verschickt hat.

Quelle: Vellberg – zur Originalmeldung

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