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Uslar: Wählerverzeichnis für Neuwahlen wird öffentlich ausliegend

Wer in Uslar wählen möchte, sollte seine Daten prüfen. Vom 24. bis 28. August 2026 kann jeder Wahlberechtigte das Verzeichnis im Bürgerbüro einsehen.

In Uslar (Landkreis Northeim, Niedersachsen) stehen kommunale Neuwahlen sowie die Direktwahl des Bürgermeisters an. Damit am Wahltag alles glatt läuft, gibt es nun eine wichtige Frist für alle Bürger: Vom 24. August bis zum 28. August 2026 liegt das Wählerverzeichnis im Bürgerbüro in der Graftstraße 7 aus. Wer dort vorbeischaut, kann während der normalen Öffnungszeiten prüfen, ob sein Name, das Geburtsdatum und die Adresse korrekt eingetragen sind.

Das ist wichtig, denn nur wer im Verzeichnis steht oder einen Wahlschein hat, darf auch wirklich wählen. Bis zum 23. August 2026 sollen alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung per Post erhalten. Wer bis dahin keinen Brief im Kasten hat, aber glaubt, wählen zu dürfen, muss unbedingt in den genannten Zeitraum im August ins Rathaus gehen. Wenn Fehler im Verzeichnis sind, muss ein Berichtigungsantrag gestellt werden. Die Deadline dafür ist der 28. August 2026, bis spätestens 12 Uhr mittags.

Für diejenigen, die am Wahltag nicht selbst ins Wahllokal kommen können, gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Wahlscheine und die passenden Unterlagen können bis zum 11. September 2026 um 13 Uhr beantragt werden. Das geht schriftlich, per E-Mail oder Fax. Wichtig: Einfache SMS oder WhatsApp-Nachrichten akzeptiert die Stadt nicht. Wer seine Unterlagen persönlich im Bürgerbüro abholt, kann die Wahl direkt vor Ort erledigen.

Der eigentliche Wahltag ist der 13. September 2026. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, wäre der Termin der 27. September. Wer per Brief wählt, muss darauf achten, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Gemeindewahlleitung eingegangen ist.

Quelle: Uslar – zur Originalmeldung

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