Uslar: Grund- und Gewerbesteuern für drittes Quartal fällig
In Uslar (Landkreis Northeim, Niedersachsen) stehen für viele Bürger und Unternehmer wichtige Zahlungen an. Die Stadt erinnert daran, dass die Grundsteuer sowie die Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer für das dritte Quartal 2026 fällig sind.
Betroffen sind alle Steuerpflichtigen, die kein Lastschriftverfahren nutzen. Diese müssen den fälligen Betrag bis spätestens zum 17. August 2026 überweisen. Wie viel genau zu zahlen ist, steht in den letzten Bescheiden, die die Betroffenen per Post erhalten haben.
Die Stadt bittet darum, das Geld auf eines der Konten der Stadtkasse zu überweisen. Wichtig ist dabei, die Finanzadresse anzugeben, damit die Zahlung richtig zugeordnet werden kann.
Wer den Termin verpasst, muss mit Konsequenzen rechnen. Wenn das Geld am Fälligkeitstag nicht auf dem Konto ist, greifen die gesetzlichen Regeln für Zahlungsverzug. Das bedeutet konkret: Es fallen Säumniszuschläge und Mahngebühren an.
Um sich diesen Stress und zusätzliche Kosten in Zukunft zu ersparen, empfiehlt die Verwaltung den Wechsel zum SEPA-Lastschriftverfahren. Die passenden Formulare dafür kann man direkt auf der Homepage der Stadt herunterladen oder über den dortigen QR-Code aufrufen.
Quelle: Uslar – zur Originalmeldung